1. Allgemeines

CHANGENCY (Sascha Pogacar – im folgenden “CHANGENCY” genannt) führt Beratungs-, Coaching-, Seminars-, Trainings- und weitere Leistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch oder erbringt diese durch eingesetzte Coaches, Trainer, Berater und weitere Dienstleister. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Die von CHANGENCY abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet CHANGENCY nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. CHANGENCY ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. CHANGENCY erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber. Leistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form beauftragt.

2. Angebote und Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, solange sie nicht anders gekennzeichnet sind. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb Kassels statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Honorars. Eigenanteile für geförderte Coaching- Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen. Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von CHANGENCY anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Absage und Verschiebung von Terminen

Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung einer einzelnen Coaching- bzw. Beratungs-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig. Diese Regelung gilt auch für das kostenlose Erstgespräch, bei dessen Nichteinhaltung die vereinbarte Zeit nach den üblichen Sätzen von CHANGENCY in Rechnung gestellt wird. Bei beauftragten Beratungs-, Semninarreihen oder Gruppenseminaren ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag bis 6 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 10 Tage vor Seminar- oder Beratungsbeginn, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung zu begleichen. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 10 Tage vor Seminar- oder Beratungsbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung CHANGENCY zu ersetzen. Gegebenenfalls anfallende Spesen-, Fahrt-, Unterbringungs-, Raum- und weitere Kosten werden der Auftraggeberin / dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, solange keine andere Regelung vereinbart ist. Mit der Vereinbarung eines Termines zum Erstgespräch werden diese Regelungen akzeptiert.

4. Lieferungen und Leistungen

Die Preise von PROGRESSIVE MMIND sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch eingesetzte Kooperationspartner. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot von CHANGENCY spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber zustande. Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von CHANGENCY vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei CHANGENCY oder bei Kooperationspartnern eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.

5. Mitwirkungspflicht

Beratung und insbesondere Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin geleistet. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

6. Vertraulichkeit und Kundenschutz

CHANGENCY verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich CHANGENCY, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. CHANGENCY verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Strategien oder andere vertrauliche Informationen zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu handhaben. Mitarbeiter oder hinzugezogene Trainer oder Berater sind in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über CHANGENCY sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über CHANGENCY, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von CHANGENCY enthalten sind, zu bewahren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Trainern oder Unternehmensberatern zu tätigen, die zuvor im Auftrag von CHANGENCY  tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch die CHANGENCY  kennen gelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen. Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.

7. Copyright

Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein CHANGENCY oder den gesondert ausgewiesenen Urheberrechtseignern. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von CHANGENCY oder den ausgewiesenen Urheberrechtseignern ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

8. Versicherungsschutz

Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmer haben  keinen Versicherungsschutz durch CHANGENCY.

9. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von CHANGENCY handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten. Meine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung ist CHANGENCY zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. HaftungSoweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. CHANGENCY haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern CHANGENCY fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von CHANGENCY auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Haftung von CHANGENCY ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10. Schlussbestimmung

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Kassel. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Kassel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kassel, 01.02.2008